NUTZUNGSREGLEMENT
NUTZUNGSREGLEMENT

für die Benutzung der Reitanlage Wellberg

1. Geltungsbereich

Das vorliegende Reglement gilt für die Benutzung der gesamten Reitanlage des KRV Willisau auf dem Wellberg.

 

2. Zuständigkeit 

2.1. Zuständig für die Reitanlage gemäss Ziffer 1 ist der Vorstand des KRV Willisau. 

2.2. Beschwerden im Zusammenhang mit der Benutzung der Reitanlage sind an den Vorstand zu richten. 

 

3. Benutzer

Die Reitanlage kann benutzt werden: 

3.1. Von Reitern auf Pferden, welche die festgelegte Benutzungsgebühr bezahlt haben. 

3.2. Von Reitschulen oder Einzelpersonen, welche vom Vorstand die Bewilligung zur Durchführung von periodischen Reitkursen oder anderweitigen Kursen erhalten haben. Fällt für diese Reitschulen/Kurse eine nötige Benutzungssperre an, muss die Bewilligung vom Vorstand mindestens zwei Monate im Voraus erteilt und mittels Anschlags bekanntgegeben werden. 

3.3. Von Vereinen oder Einzelpersonen, die eine Veranstaltung auf der Reitanlage durchführen möchten. Der Vorstand erteilt die Bewilligung hierzu und setzt die Mietgebühr fest. Die entsprechend nötige Benutzungssperre wird vom Vorstand im Voraus bekanntgegeben. 

3.4. Mitglieder des KRV Willisau ist es gestattet, ihr Pferd für Ausbildungszwecke von einem externen Reitlehrer reiten zu lassen. Dies gilt nur unter Beisein des Mitgliedes. Der Vorstand soll darüber in Kenntnis gesetzt werden. 

3.5. Reitbeteiligungen, welche nicht dem KRV Willisau angehören (Nichtmitglieder) und ein Pferd reiten, dessen Besitzer ein Mitglied des KRV Willisau ist. (Abo der Kategorie B gilt zu lösen). Reitbeteiligungen müssen namentlich genannt werden. Das Abo ist nicht übertragbar. KRV Willisau Pferdebesitzer mit Reitbeteiligungen können max. 1 Reitbeteiligung pro Pferd beantragen. 

3.6. Für die Nutzer gelten die Gebühren gem. Gebührenreglement des KRV Willisau. 

3.7. Keine Übertragung der Abos auf Drittpersonen. 

 

4. Belegungszeiten 

4.1. Täglich zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr, soweit die Reitanlage nicht für Kurse/Veranstaltungen gesperrt ist. 

4.2. Der Vorstand entscheidet über witterungsbedingte Schliessungen der Reitanlage oder Teilen davon.

 

5. Generelle Reitordnung und Benutzerordnung gültig für die gesamte Reitanlage 

5.1. Längere Schrittreprisen werden auf dem inneren Hufschlag geritten. 

5.2. Es wird rechts ausgewichen. 

5.3. Abfälle aller Art schaden der Qualität des Bodenbelages. Aus diesem Grund ist jeder Benutzer gehalten, vor dem Verlassen des Platzes den Mist seines Pferdes einzusammeln. 

5.4. Es ist generell untersagt, Zigarettenabfälle auf dem Boden zu entsorgen! 

5.5. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei laufengelassen werden. Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Hunde zu beseitigen und ihre Hunde ständig unter Kontrolle zu halten, so dass die Reiter und Pferde nicht gestört oder belästigt werden. 

Das vorliegende Reglement gilt für die Benutzung der gesamten Reitanlage des KRV Willisau auf dem Wellberg. 

 

6. Reitordnung & Nutzung 

6.1. Die eintretenden Reiter grüssen und begeben sich auf die gleiche Hand wie die anderen Reiter. 

6.2. Longieren auf dem Grün- und Sandplatz ist untersagt. 

6.3. Der Reiter, der zuletzt die Reitbahn verlässt, ist für das Löschen des Lichtes verantwortlich. 

6.4. Kein Waschen der Pferde auf dem Sandplatz. 

6.5. Die Benutzer von Hindernis-Material sind verpflichtet, dieses nach Gebrauch in Ordnung zu versorgen und Beschädigungen sofort dem Vorstand zu melden. 

6.6. Sämtliches Hindernis-Material darf nicht am Boden liegen gelassen werden. Gilt auch für Kreuze, welche auf beiden Seiten in den Löffel liegen sollen. 

6.7. Das freie Laufenlassen von Pferden ist auf der gesamten Reitanlage untersagt Bitte wenn nötig die vorhandenen Anbindevorrichtungen benützen. 

6.8. Reitkurse des KRV Willisau haben Vorrang und das Benützen des gleichen Platzes durch Einzelreiter ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Kursleiters gestattet. 

6.9. Reiter, denen Reitstunde erteilt werden und andere Einzelreiter nehmen gegenseitig Rücksicht. Eine Reservation des Platzes mittels Kalendereintrag auf der Homepage des KRV Willisau wird empfohlen, berechtigt jedoch nicht zu einer Einzelnutzung der Reitanlage. 

6.10. Es soll grundsätzlich Rücksicht genommen werden. Werden Hindernisse angeritten, soll dies vorab den anderen Reitern bekannt gegeben werden. 

6.11. Von den Benutzern wird erwartet, dass sie die Reitanlagen mit aller Sorgfalt nutzen. 

 

7. Parkplatz 

7.1. Mist im Pferdetransporter ist in der bereitstehenden Karrette zu entsorgen. Der Parkplatz ist sauber zu verlassen. Das Liegenlassen des Mistes auf dem Parkplatz ist untersagt. 

 

8. Gebühren 

8.1. Die Gebühren für die Reitanlagenbenutzung werden von Vorstand festgelegt. 

8.2. Die Gebühren sind jeweils für ein ganzes Geschäftsjahr und im Voraus zahlbar. 

8.3. Bei unterjährigem Eintritt ist die Gebühr pro Rata zu zahlen. 

8.4. Grundsätzlich gibt es keine Rückerstattung der im Voraus bezahlten Gebühren für die ungenutzten Monate. 

 

9. Versicherung 

9.1. Die Versicherung für Pferd und Reiter ist Sache der Anlagebenutzer. 

9.2. Die Benutzung der Anlage erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko. Seitens des Anlagebetreibers besteht keinerlei Haftung. 

9.3. Für Schäden an der Anlage und/oder dem Inventar haftet der Besitzer des Pferdes. 

 

10. Diverses 

10.1. Bei groben oder wiederholten Verstössen gegen dieses Reglement kann der Vorstand die Benutzungsbewilligung entziehen. 

10.2. In allen in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Vorstand 

10.3. Kontaktperson für Anträge / Gesuche / Reklamationen etc. ist Martina Albisser / info.krvwillisau@gmail.com